Fragen und Anworten zum Projekt

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  • Was ist privacy4kids?

    Das Forschungsprojekt „privacy4kids - Rising awareness about privacy of children in the digital age“ wurde in Zusammenarbeit zwischen der Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, und der österreichischen Datenschutzbehörde entwickelt. Projektgegenstand war die Erstellung und Veröffentlichung von animierten Lernvideos und eines Lern-Quartetts zum Thema Datenschutz und Privatsphäre für Kinder und Jugendliche.

    Die Inhalte der Lehrvideos und des Quartetts wurden im Zuge zwei interdisziplinären Lehrveranstaltung der Universität Wien von Studierenden unterschiedlicher Studienrichtungen erstellt. Die Studierenden wurden hierbei von ausgewählten externen Expert:innen aus den Fachbereichen Recht, Pädagogik, Didaktik und Medienwissenschaften begleitet.

  • Was ist das Ziel von privacy4kids?

    Schon in ganz jungen Jahren spielen Kinder und Jugendliche mit Smartphones, Tablets und Laptops und kommen so sehr früh in Kontakt mit dem Internet.  Sie sind an Soziale Netzwerke wie Instagram, Snapchat, TikTok und Facebook gewöhnt, chatten, laden Apps herunter und spielen online Games mit Fremden aus der ganzen Welt. Die technischen Komponenten sind so gestaltet, dass sie dies alles spielerisch bewältigen können.

    Während es grundsätzlich wichtig ist, dass auch sehr junge Menschen den Umgang mit digitalen Medien erlernen, sind ihnen die Konsequenzen ihrer Aktionen und die Gefahren einer digitalisierten Welt oft nicht bewusst. So bauen Kinder Vertrauen zu Unbekannten auf und stellen ihre persönlichen Daten und Bilder in vielen Fällen unbekümmert in das Netz. Dabei erfassen sie die Tragweite einer eventuellen missbräuchlichen Verwendung nicht und schützen sich daher kaum oder nur ungenügend. Somit ist es wichtig, bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die dargestellten Gefahren zu schaffen, sodass sie ihr Verhalten im Internet möglichst kritisch beobachten.

    Das Ziel von „privacy4kids“ ist es daher, Kindern und Jugendlichen das Thema Privatsphäre und Datenschutz näherzubringen und zu erklären, weshalb der Schutz ihrer Daten wichtig ist, welche Rechte sie haben, welche Gefahren für ihre Privatsphäre im Internet bestehen und auf welche Weise man sich vor Betrug im Netz und Manipulation in sozialen Medien schützen kann.

  • Was sind die Projektergebnisse von privacy4kids?

    Das Projekt hatte zwei große Meilensteine. Zunächst gibt es animierte Lernvideos zum Thema Datenschutz und Privatsphäre. Darüber hinaus wurde ein Lern-Kartenspiel entwickelt (siehe Menüpunkt „Lernvideos“ und "Privo Quartett").

  • Wie wurde privacy4kids finanziert?

    Dieses Projekt wird durch die Europäische Union im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizon 2020 finanziell unterstützt.

  • Ich habe Fragen oder Feedback zum Projekt, was kann ich tun?

    Sie können einfach eine E-Mail an andreas.zavadil@dsb.gv.at übermitteln.

    Ihre Daten werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage verwendet. Die Datenschutzerklärung der Datenschutzbehörde finden Sie hier.

  • Woher bekomme ich eine physische Ausgabe des Lern-Kartenspiels „Privo“?

    Im Rahmen des Projekts wurden bereits zahlreiche physische Ausgaben des Lern-Kartenspiels „Privo“ gedruckt und an ausgewählte Kinderschutzorganisationen, Schulen und sonstige Stakeholder übermittelt.

    Sofern Sie ein Vertreter oder eine Vertreterin von Schulen sind, können Sie physische Ausgaben unter der E-Mail-Adresse andreas.zavadil@dsb.gv.at anfragen, solange der Vorrat reicht. Es ist geplant, weitere physische Ausgaben zu drucken, jedoch kann hierfür aktuell kein konkreter Zeitpunkt genannt werden. Ihre Daten werden ausschließlich zum Versand des Lern-Kartenspiels verwendet. Die Datenschutzerklärung der Datenschutzbehörde finden Sie hier.

    Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Spielkarten auf „hartem Papier“ ausgedruckt und zurechtgeschnitten werden. Sämtliche Spielkarten können Sie hier herunterladen.

  • Was ist zum Lernen besser, die Videos oder das Kartenspiel?

    Der Inhalt der Lernvideos und des Lern-Kartenspiels wurde so entwickelt, dass dieser von Kindern und Jugendlichen gut aufgenommen werden kann.

    Ob das Thema „Datenschutz“ im Schuluterricht oder daheim anhand der Videos behandelt wird, oder besser mit dem Kartenspiel, ist Ihre Entscheidung. Sie kennen nämlich Ihre Schulklasse und Ihre Kinder am besten und können einschätzen, was für diese passend ist. Sie können daher ausgewählte Lernvideos gemeinsam ansehen, oder einfach nur das Kartenspiel spielen.

    Grundsätzlich sind die Videos und das Kartenspiel aber miteinander verbunden, die Lernmaterialien können daher auch einfach miteinander kombiniert werden. Zum Beispiel befindet sich auf jeder Spielkarte am unteren Ende ein QR-Code. Nachdem dieser QR-Code eingescannt wird, öffnet sich ein Link zu einem thematisch passenden Lernvideo.

    Eine weitere Hilfestellung bietet der Leitfaden für Schulen und für zu Hause . Im Leitfaden ist eine Handlungsempfehlung enthalten, wie Sie die Lernvideos idealerweise in den Unterricht einbauen.

  • Auf jeder Spielkarte gibt es eine Spielfrage, wo finde ich die passenden Antworten?

    Die Antworten finden Sie hier. Klicken Sie hierfür einfach auf das jeweils passende Thema. Alternativ können Sie den QR-Code auf der Spielkarte einscannen, dieser führt Sie direkt zur Antwort.

  • Für welche Alterszielgruppen kann das Lernmaterial verwendet werden?

    Alle Lernvideos sind jeweils in die Alterszielgruppen 6 bis 10 Jahre und 10 bis 14 Jahre unterteilt.

    Das Lern-Kartenspiel „Privo“ kann ab 6 Jahre gespielt werden. Je nach Alterszielgruppe gibt es auch unterschiedliche Spielvarianten. Diese finden Sie in der Spielanleitung.

  • Kann ich die Lernvideos oder das Lern-Kartenspiel auch zu Hause verwenden?

    Ja, die Lernvideos oder das Lern-Kartenspiel können sowohl im Schulunterricht als auch zu Hause verwendet werden. Eine Hilfestellung bietet der Leitfaden für Schulen und für zu Hause.

  • Welche Rechtsgrundlagen gibt es für den Schutz von Kindern?

    Bei allen Maßnahmen die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Jedes Kind hat insbesondere auch ein Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre und ein Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten und zwar unabhängig davon, ob das Kind in einer offline oder in einer online Umgebung mit dem Umfeld in Kontakt tritt. Im Folgenden werden die wichtigsten internationalen Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern dargestellt, die vielschichtig sind.

    Charta der Grundrechte der EU und Europäische Menschenrechtskonvention

    In Artikel 24 der der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) ist ein grundrechtlicher Anspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge vorgesehen, wobei der Schutz der Privatsphäre hiervon ein wesentlicher Teilaspekt ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält zwar keine spezifischen Bestimmungen für den Schutz von Kindern, allerdings leitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung Kinderrechte aus den allgemeinen Bestimmungen der EMRK ab.

    Datenschutz-Grundverordnung

    Die umfangreichste europäische Rechtsquelle für den Schutz von personenbezogenen Daten von Kindern ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 38 der DSGVO verdienen Kinder einen besonderen Schutz in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, da sie sich der Risiken, Folgen und Garantien sowie ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die DSGVO strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern vor. Prominente Beispiele für solche Anforderungen in der DSGVO sind die Bedingungen für die Einwilligung von Kindern in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8, die Notwendigkeit von besonders verständlichen und transparenten Informationen für Kinder gemäß Artikel 12 Absatz 1 oder das Verbot des Profiling in Bezug auf Kinder gemäß Erwägungsgrund 71 Satz 5 DSGVO. Darüber hinaus sind Kinder eine besonders schutzwürdige Personengruppe, was im Rahmen der Frage der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung stets als gewichtiger Faktor zu berücksichtigen ist.

    Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

    Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Kinder finden sich zunächst im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), welches bereits 1990 in Kraft getreten ist und auch von Österreich ratifiziert wurde. In Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention ist ein spezifischer Schutz der Privatsphäre und Ehre von Kindern vorgesehen.

    Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt, häufig auch ICCPR)

    Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist 1976 in Kraft getreten und wurde ebenfalls von Österreich ratifiziert. Dieser sieht in Artikel 24 Absatz 1 einen spezifischen Schutz von Kindern vor, wozu auch der Schutz der Privatsphäre (als Persönlichkeitsrecht) zählt.

    Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzkonvention oder Konvention Nr. 108+)

    Die Konvention Nr. 108+ sieht (in ihrer aktuellen Fassung) gemäß Artikel 15 Absatz 2 vor, dass den Datenschutzrechten von Kindern (und anderen schutzbedürftigen Personen) besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.