Rechtliche Grundlagen

Bei allen Maßnahmen die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Jedes Kind hat insbesondere auch ein Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre und ein Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten und zwar unabhängig davon, ob das Kind in einer offline oder in einer online Umgebung mit dem Umfeld in Kontakt tritt. Im Folgenden werden die wichtigsten internationalen Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern dargestellt, die vielschichtig sind.

 

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Kinder finden sich zunächst im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), welches bereits 1990 in Kraft getreten ist und auch von Österreich ratifiziert wurde. In Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention ist ein spezifischer Schutz der Privatsphäre und Ehre von Kindern vorgesehen. 

 

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt, häufig auch ICCPR)

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist 1976 in Kraft getreten und wurde ebenfalls von Österreich ratifiziert. Dieser sieht in Artikel 24 Absatz 1 einen spezifischen Schutz von Kindern vor, wozu auch der Schutz der Privatsphäre (als Persönlichkeitsrecht) zählt.

 

Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzkonvention oder Konvention Nr. 108+)

Die Konvention Nr. 108+ sieht (in ihrer aktuellen Fassung) gemäß Artikel 15 Absatz 2 vor, dass den Datenschutzrechten von Kindern (und anderen schutzbedürftigen Personen) besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.

 

Charta der Grundrechte der EU und Europäische Menschenrechtskonvention

In Artikel 24 der der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) ist ein grundrechtlicher Anspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge vorgesehen, wobei der Schutz der Privatsphäre hiervon ein wesentlicher Teilaspekt ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält zwar keine spezifischen Bestimmungen für den Schutz von Kindern, allerdings leitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung Kinderrechte aus den allgemeinen Bestimmungen der EMRK ab.

 

Datenschutz-Grundverordnung

Die umfangreichste europäische Rechtsquelle für den Schutz von personenbezogenen Daten von Kindern ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 38 der DSGVO verdienen Kinder einen besonderen Schutz in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, da sie sich der Risiken, Folgen und Garantien sowie ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die DSGVO strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern vor. Prominente Beispiele für solche Anforderungen in der DSGVO sind die Bedingungen für die Einwilligung von Kindern in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8, die Notwendigkeit von besonders verständlichen und transparenten Informationen für Kinder gemäß Artikel 12 Absatz 1 oder das Verbot des Profiling in Bezug auf Kinder gemäß Erwägungsgrund 71 Satz 5 DSGVO. Darüber hinaus sind Kinder eine besonders schutzwürdige Personengruppe, was im Rahmen der Frage der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung stets als gewichtiger Faktor zu berücksichtigen ist.