Antwort auf die Frage

/

  • Du weißt jetzt, welche Daten das Unternehmen von dir hat. Was kannst du mit der Auskunft tun?

    Du hast dein Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgeübt und eine Auskunft bekommen. Jetzt hast du mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:

    Wenn für dich alles in Ordnung ist, dann brauchst du nichts weiter machen.

    Wenn du glaubst, dass die Auskunft unvollständig ist, solltest du das Unternehmen darauf ansprechen. Wenn das Unternehmen nicht reagiert oder weiterhin eine unvollständige Auskunft erteilt, kannst du auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. Das solltest du aber am besten gemeinsam mit einer erwachsenen Vertrauensperson machen.

    Informationen zu einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde findest du unter: https://www.dsb.gv.at/aufgaben-taetigkeiten/rechte-der-betroffenen.html.

    Wenn du glaubst, dass deine Daten falsch sind oder du die Löschung deiner Daten willst, kannst du dein Recht auf Berichtigung oder dein Recht auf Löschung in Anspruch nehmen. Wie das genau funktioniert, erfährst du auf den anderen Karten dieses Quartetts – such also weiter, es lohnt sich!

 Lernvideos Rechte der betroffenen Person